Medienkompetenz und Social Media Policies werden immer wichtiger

Viele Nutzer halten das Web für einen anonymen Ort, doch es ist öffentlich. Wer nicht mit Bedacht Informationen preisgibt, kann diese schon morgen bereuen. Denn der Grat zwischen freier Meinungsäußerung und übler Nachrede ist schmal. Einige Beispiele der Advocard Rechtsschutzversicherung AG zeigen dies.

So urteilte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az.: 2 Sa 59/09) zugunsten eines Arbeitnehmers, der im Internet seinem Unternehmen eine „verschärfte Ausbeutung“ vorwarf. Das Gericht befand die darauffolgende Kündigung für rechtswidrig. Es begründete das Urteil damit, dass die Aussage des Klägers vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sei und keine persönliche Beleidigung darstelle oder die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verletze.

Ganz anders sah das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 22 Ca 2474/06) einen Fall, in dem zum Nachteil einer Community-Nutzerin entschieden wurde, die ihre Firma als „Sklavenbetrieb“ und diverse Mitarbeiter als „Idioten“ bezeichnet hatte. Das Gericht bewertete die Äußerungen als herabsetzende Schmähkritik und somit als strafbare, üble Nachrede, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig zerstört habe.

Enthält eine Twitter-Botschaft zum Beispiel Firmeninterna, kann Tags darauf schon die berechtigte fristlose Kündigung ins Haus flattern, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin bestätigt (Az.: 16 Sa 545/03).

Die mühselige Diskussion um die Sicherheitseinstellungen der Plattformen ist also nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite besteht aus der grundsätzlichen Überlegung, mit welchen Inhalten jeder Nutzer online geht. Hier ist ein hohes Maß an Medienkompetenz bei den Nutzern gefragt und bei den Unternehmen klare Regeln im Umgang mit Social Media.

 

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Inhaber der PR-Agentur DIE PR-KANZLEI am Bodensee (www.pr-kanzlei.de), Beratung, Vorträge, Workshops, Lehrbeauftragter für PR, Marketing und Kommunikation an den Hochschulen München, Bamberg und Ravensburg.